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June 01 2010

anton-pirker
04:49

SVA Vertragsloser Zustand

Ich habe ein E-Mail an die Ärztekammer geschickt. Hier mein E-Mail und die Antwort darauf:

Guten Tag!

Die ÖÄK und die SVA waren in letzer Zeit sehr viel in den Medien. Und auch ich habe mich dadurch das erste mal genauer mit dem Thema beschäftigt. Jetzt haben wir wir also eine "Vertragslose Zeit" weil Sie sich nicht mit der SVA einig werden können. Das heißt ich darf ab sofort meine Arztbesuche in bar bezahlen und darauf hoffen, dass ich einen Teil davon zurückbekomme. Neben dem Umstand, dass die SVA Beiträge höher sind wie bei der GKK muss ich nun auch noch Behandlungen Vorfinanzieren und habe auch noch den organisatorischen Mehraufwand damit ich einen Teil des ausgelegten Betrages erstattet bekomme.

Ich verstehe einfach nicht, warum es für die ÖÄK unmöglich ist die Tarife für die SVA denen der GKK anzupassen. Ich nehme doch einmal stark an, dass sich die Tarife der GKK für die Ärzte rechnen, und diese nicht durch die höheren Tarife der SVA quersubventioniert werden müssen. Klar, eine Tarifreduktion ist für die eine Einnahmenseinbuse, aber immerhin geht's ja auch um Patienten und nicht nur um Geld.

Und es gibt viele Unternehmer, die so wie ich ein Ein-Personen-Unternehmen sind und eher schlecht als recht von ihrer Leidenschaft leben. Und genau diese trifft dieser Streit zwischen ihnen und der SVA am härtesten. Als die Tarife vor langer Zeit eingeführt wurden, hat es bei weitem nicht so viele Selbständige gegeben wie jetzt. Allein in meinem Bekanntenkreis ist die Hälfte der Personen selbständig und arbeitet auf Projektbasis für verschiedene Firmen. Es wird Zeit, dass sich die Tarife an die Realität anpassen.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mein E-Mail zu lesen.
Ich hoffe Sie denken bei den Verhandlungen zuerst an die Patienten und schaffen es schnellstmöglich einen Kompromiss mit der SVA zu finden!

lg,
Anton Pirker


Antwort:

Sehr geehrter Herr DI Pirker,

danke für Ihr Mail, das ich mit Interesse gelesen habe.
Leider ist es so, dass die Gebietskassentarife nicht kostendeckend sind. Aber es sind nun einmal die Tarife des Hauptkunden in einer Praxis. Hier hat die Gebietskrankenkasse als Selbstverwaltungskörper von ca. 80 %
der Patienten einer Kassenpraxis, eine starke Verhandlungsposition. Das ergibt einen Mengenrabatt, den eine kleinere Kassen, wie z.B. die SVA, deren Patientenanteil in einer Kassenpraxis unter 10 % ausmacht, wohl auch, aber nicht in diesem Ausmaß hat.
Wenn Sie es so nennen wollen, findet also tatsächlich eine Quersubventionierung statt. Ein Vorgang, der in der Preisgestaltung im Wirtschaftsleben ja nicht ungewöhnlich ist.

Sie werden noch zu jung in ihrer Selbständigkeit sein, um sich zu erinnern, dass vor ca. 20 Jahren noch nahezu jeder zweite SVA-Versicherte ein sogenannter "Barleister" war. Im Laufe der Jahre wurde die Sachleistungsgrenze aber ständig angehoben. Somit fielen jedes Jahr mehr SVA-Versicherte in den Sachleistungsbereich. Was für die Versicherten angenehm war, führte natürlich bei den Ärzten zu Rückgängen in den Einnahmen. Heute ist nur noch ein kleiner Prozentsatz der SVA-Versicherten "Barleister", also jemand, der sein Honorar - ein höheres als das Sachleistungshonorar - direkt erlegt und 80% rückersetzt bekommt.

Und noch ein Satz zum Gebietskrankenkassentarif. - Einen solchen gibt es - zumindest als einheitliche Kenngröße - nicht. Es gibt neun gänzliche unterschiedliche Tarife bei den neun Gebietskrankenkassen der Bundesländer. In 50 Jahren und entsprechend regionaler Bedürfnisse und Kräfteverhältnisse entstanden. Oft nicht einmal in der Definition der Leistung vergleichbar und damit auch als Durchschnittspreis nicht darstellbar. - Aber wie sagte schon ein ehemaliger Bundeskanzler: "Es ist alles sehr kompliziert!" - Aber das ist eine andere Geschichte.

Neue Selbständige und untypische Dienstverhältnisse haben tatsächlich zu einer Vermehrung der Selbständigen geführt, deren Einkommen mit dem althergebrachten Status in der SVA nicht korreliert. Nur, das werden nicht die Ärzte mit den Honoraren lösen können. Dies erfordert eine sozialpolitische Weichenstellung des Bundesgesetzgebers. Es spräche ja nichts dagegen, diese Versicherten der GKK zuzuschlagen.

MfG
Artur Wechselberger



Tja, es ist alles wirklich sehr kompliziert. Es ist halt schon irgendwie so, dass es einem die Österreichische Gesetzgebung nicht unbedingt schmackhaft macht, sich Selbstständig zu machen. Vielleicht sollte das System um die Selbstständigkeit überdacht werden...
Reposted bykertal kertal